Im Weiteren nehme er an angebotenen Gruppenspaziergängen teil und zeige sich im Alltagsgeschehen hilfsbereit, unterstütze Mitpatienten sowie das Pflegepersonal beim Aufräumen oder bei der Essenszubereitung. Der Beschuldigte nehme regelmässig am Therapieprogramm teil (u.a. Arbeitstherapie, Sporttherapie, Ergotherapie etc.). Es sei bisher auch zu keinem Lockerungsmissbrauch gekommen (pag. 728). Das Verhalten des Beschuldigten im Massnahmevollzug kann gestützt auf den Bericht vom 22. Januar 2024 somit durchwegs als positiv beurteilt werden, was sich jedoch neutral auswirkt.