So griff er auf der Station .________ am 16. August 2021 eine Assistenzärztin unvermittelt an und würgte sie mit den Händen. Durch Drücken des Alarmknopfes und rascher Intervention konnte Schlimmeres verhindert werden (pag. 332). Am 7. September 2021 schlug er zudem während der Exploration mit dem Experten einen Stuhl gegen die Trennscheibe und musste mit Pfefferspray niedergerungen werden (pag. 336). Auch dieses Benehmen ist jedoch klar seiner Krankheit zuzuschreiben und fällt deshalb nicht straferhöhend ins Gewicht. Aus dem aktuellsten Vollzugsbericht der Klinik L.__