50 Massnahme nach Art. 59 StGB verurteilt (vgl. beigezogene Akten PEN 22 39). Da er für diese Taten aber als nicht schuldfähig befunden wurde, sind diese nicht straferhöhend zu berücksichtigen. Er befindet sich zum Massnahmenvollzug in der Psychiatrischen Klinik L.________. Den beigezogenen Vollzugsakten (vgl. beigezogene Akten BVD Nr. .________) ist zu entnehmen, dass auch im Vollzug zu Beginn Übergriffe auf das Personal stattfanden. So griff er auf der Station .