733): Paranoide Schizophrenie (ICD-10: F20.0), Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol: Abhängigkeitssyndrom (ICD-10: F10.2) und Psychische und Verhaltensstörungen durch Cannabinoide: Abhängigkeitssyndrom (ICD-10: F12.2). Dabei ist erneut darauf hinzuweisen, dass sich die paranoide Schizophrenie im vorliegenden Tatzeitraum noch in der Prodromalphase befand und erst nachher wirklich ausbrach (pag. 427). Heute bemüht sich der Beschuldigte um eine IV-Rente (pag. 119). Insgesamt wirken sich das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten neutral aus.