119 und 733). Der Beschuldigte hat ausserdem einen Sohn (in Bezug auf diesen er zwar bei der Geburt dabei war, jedoch die Vaterschaft ohne DNA-Gutachten nicht anerkennt), welcher jedoch bei der Mutter im Ausland lebt und vom Beschuldigten auch finanziell nicht unterstützt wird (pag. 23 Z. 81 f.). Der Beschuldigte leidet gemäss Therapiezwischenbericht vom 22. Januar 2024 an folgenden Diagnosen (pag. 733): Paranoide Schizophrenie (ICD-10: F20.0), Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol: Abhängigkeitssyndrom (ICD-10: F10.2) und Psychische und Verhaltensstörungen durch Cannabinoide: Abhängigkeitssyndrom (ICD-10: F12.2).