Die Kindheit des Beschuldigten war ausserdem von verschiedenen Krankheitsepisoden geprägt (pag. 305). Ende 2019 zog der Beschuldigte schliesslich wieder in die Schweiz und lebte zuerst mit seiner Mutter zusammen, bevor er in eine eigene Wohnung zog (pag. 307). Er verfügt laut eigener Angabe über keine berufliche Ausbildung und ging in der Schweiz bisher keiner Erwerbstätigkeit nach. Er wurde grösstenteils vom Sozialdienst unterstützt (pag. 22 Z. 51-55; 119 und 733).