49 Die Kindheit des Beschuldigten ist als unbeständig zu bezeichnen. Gemäss eigenen Angaben wurde er in Bern geboren, zog jedoch im Alter von drei Monaten mit seiner Mutter nach Indien. Bis der Beschuldigte ca. acht oder neun Jahre alt war, lebte er in Indien, anschliessend zwischenzeitlich in Bali, Deutschland, in der Schweiz, in Indien und Malaysia (pag. 21 Z. 32-37). Die Kindheit des Beschuldigten war ausserdem von verschiedenen Krankheitsepisoden geprägt (pag.