745 Z. 36 ff.). Die Berufungsverhandlung habe diverse Symptome jedoch wieder verstärkt (Schlafstörungen, Misstrauen gegenüber Männern, Schwierigkeiten mit sexueller Intimität etc., pag. 746 Z. 11 ff.). Diese Auswirkungen dürften gestützt auf ihre Angaben zu einem grossen Teil auf den vorliegend zu bestrafenden Analvorfall zurückgehen und nur zu einem kleinen Teil auf den darauffolgenden Vaginalverkehr. Das Ausmass der Verletzung des vorgenannten Rechtsguts ist damit als bedeutend zu qualifizieren.