530 Z. 8 ff.). An der Berufungsverhandlung zeigte sich, dass die Privatklägerin durch den Vorfall auch heute noch stark belastet ist und sie diesen offenbar nach wie vor nicht vollständig verarbeiten konnte. So führte sie aus, sie leide immer noch psychisch unter dem Vorfall vom 5. Juni 2020 und glaube, dass das auch immer so bleiben werde. Ihr Vertrauen sei sehr stark geschädigt worden, sie bekomme schnell Angst und habe oft Angstzustände, die bis zur Panik gehen könnten. Durch die Therapie habe sie ihre Symptome aber im Griff (pag. 745 Z. 36 ff.).