Schliesslich sei man bezüglich des späteren Vorfalls vom 5. Juni 2021 zu diesem Schluss gekommen und es sei zu bedenken, dass die diagnostizierte Krankheit sich über Jahre hinweg schleichend entwickle. Der Gutachter hätte die Frage betreffend Einsichts- und Steuerungsfähigkeit mangels genügender Datenlage eigentlich nicht zuverlässig beantworten können und er habe sich im Gutachten zudem in unerlaubter Weise zur Schuldfähigkeit geäussert. Anzeichen für eine Schuldunfähigkeit habe es damals bereits gegeben, es sei u.a. eine IV-Abklärung durchgeführt worden (pag. 760).