Weiter beschreibt sie seither bestehende Hypervigilanz, erhöhte Reizbarkeit, ausgeprägte Wut und Ärger, Furcht, abends oder nachts allein unterwegs zu sein sowie Selbsthass bis hin zu Suizidgedanken. Ausserdem bekundet sie seither Schwierigkeiten, in Beziehung mit Männern zu treten (pag. 544 f.). An der Berufungsverhandlung zeigte sich, dass die Privatklägerin durch den Vorfall auch heute noch stark belastet ist und sie diesen offenbar nach wie vor nicht vollständig verarbeiten konnte. So führte sie aus, sie leide immer noch psychisch unter dem Vorfall vom 5. Juni 2020 und glaube, dass das auch immer so bleiben werde.