Körperlich trug die Privatklägerin aus dem Übergriff keine – auch keine geringen – Verletzungen davon. Nach dem Vorfall hat sie sich aber nach einer längeren Zeit der Vermeidung in psychologische Behandlung begeben müssen, um die traumatischen Erinnerungen im Rahmen der laufenden Therapie vertieft zu bearbeiten. Sie leidet seit dem Vorfall unter posttraumatisch sich wiederholendem Erleben des Traumas in aufdrängenden Erinnerungen in Form von Intrusionen und Flashbacks, teils spontan, teils durch Trigger ausgelöst und im Zusammenhang mit starken physiologischen und emotionalen Reaktionen.