Sie sagte mehrere Male «nein» bzw. «no» oder «stop it». Trotz den bestimmten Aufforderungen, entsprechende Handlungen zu unterlassen, setzte sich der Beschuldigte über den für ihn erkennbaren verbalen Widerstand der Privatklägerin hinweg, in dem er einen Finger in ihre Vagina einführte, bevor er dann – die Privatklägerin weiterhin umfassend – seinen Penis an ihr gerieben und anal in sie eingedrungen ist. Dass die Privatklägerin in eine Art Schockzustand verfiel und sich für einen kurzen Moment auch verbal nicht mehr widersetzte, ist angesichts der für sie schwierigen Situation nachvollziehbar.