Erst als sie sich umdrehte und bemerkte, dass er kein Kondom mehr trug, war sie mit einem Schlag wieder in der Realität und merkte, was passiert war. Dort setzte der Abwehrmechanismus wieder ein, sie sprang auf, wurde wütend und hiess ihn zu gehen. Die 1. Strafkammer hatte in einem ähnlich gelagerten Fall (SK 19 269 vom 22. Februar 2021) zu entscheiden. Dort hatte sich die Privatklägerin nach einer Party an ihrem Domizil nackt in ihrem eigenen Bett schlafen gelegt. Am Morgen legte sich der Beschuldigte, nur mit seiner Unterhose bekleidet, neben die Privatklägerin. Er zog sich in der Folge seine Unterhose aus, umfasste die Privatklägerin mit einem Arm und berührte sie an deren Brüsten.