Dieses Gutachten wurde im Rahmen des Strafverfahrens PEN 22 39 erstellt. Die Vorinstanz beauftragte das IRM sodann im Rahmen des vorliegenden Strafverfahrens (pag. 244 f.) zur Erstellung des Ergänzungsgutachtens vom 3. Februar 2022 zur Frage einer psychischen Störung, der Schuldfähigkeit, der Rückfallgefahr und einer allfälligen Massnahme nach StGB in Bezug auf den Beschuldigten (Dr. med. K.________, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, pag.