35 aus der Dauer des Vorgangs hätte schliessen können, dass die Geschädigte schliesslich eingewilligt habe (BGer 6B_445/2015 vom 29. Januar 2016 E. 1.5). Das Bundesgericht hat das vorinstanzliche Urteil auch auf der materiellen Ebene geschützt, soweit es für den erstellten Sachverhalt einen Schuldspruch der Schändung ausfällte.