Zur Schändung in Therapie- und medizinischen Untersuchungssituationen existiert eine reiche bundesgerichtliche Rechtsprechung (vgl. dazu zusammenfassend WEDER, a.a.O., N 5 zu Art. 191). Ausserhalb solcher medizinischer und therapeutischer Situationen hatte das Bundesgericht einen Fall zu beurteilen, in welchem ein Täter seine Ehefrau im Rahmen einvernehmlicher sexueller Handlungen angewiesen hatte, sich auf den Bauch zu drehen, was sie daraufhin freiwillig tat. In dieser Position hat er sie überraschend anal penetriert, das heisst, ohne mit ihr vorher darüber gesprochen oder sie auf diese Praktik vorbereitet zu haben.