31 zu setzen und schickte ihn aus der Wohnung. Der Beschuldigte erkannte dabei an der klaren verbalen Kommunikation, dass die Privatklägerin keinen Analverkehr und keine sexuellen Handlungen ohne Kondom wollte. Dennoch setzte er sich über deren Willen hinweg und rammte seinen Penis in ihren Anus, um seine sexuellen Bedürfnisse zu befriedigen. Ebenfalls war ihm bewusst, dass sie nach diesem Übergriff und den erlittenen Schmerzen keine weiteren sexuellen Handlungen mehr wollte.