Die Privatklägerin schrie vor Schmerzen auf, setzte sich zur Wehr, indem sie ihn mit ihrem Körper wegstiess und sich so vom Beschuldigten befreite. Ungläubig über das Geschehene vergingen einige Sekunden, bevor die Privatklägerin sich ins Badezimmer begab. Dabei stellte sie fest, dass es aus ihrem Anus blutete, dieser schmerzte und eine spermaähnliche Flüssigkeit aus diesem herauskam. Als sie aus dem Badezimmer zurückkam, war sie ganz ausser sich, weinte und befand sich in einem Schockzustand.