Während dem Geschlechtsverkehr erkundigte er sich bei ihr, ob er in ihren Anus eindringen dürfe, was sie klar verneinte. Sie verneinte dies umso vehementer, als er mehrfach nachfragte. Trotz des klar kommunizierten und erkennbaren Willens der Privatklägerin, setzte der Beschuldigte sich über diesen hinweg, zog seinen Penis aus der Scheide, drang ungeschützt, gewaltsam und ruckartig, mit voller Kraft, von hinten in ihren Anus ein und kam schliesslich zum Orgasmus. Die Privatklägerin schrie vor Schmerzen auf, setzte sich zur Wehr, indem sie ihn mit ihrem Körper wegstiess und sich so vom Beschuldigten befreite.