Nachdem die Privatklägerin dem Beschuldigten klar kommunizierte, dass sie beim Geschlechtsverkehr auf ein Kondom bestehe, begannen sie sich zu küssen und auszuziehen. Nach gegenseitigem einvernehmlichen Oralverkehr kam es im Bett der Privatklägerin zu einvernehmlichem Geschlechtsverkehr in der Missionarsstellung. Dabei fasst der Beschuldigte der Privatklägerin an den Anus, liess aber sofort davon ab, als diese ihm zu verstehen gab, dass sie dies nicht möchte. Nach einer kurzen gemeinsamen Pause auf dem Balkon vereinbarten die Privatklägerin und der Beschuldigte, nochmals Geschlechtsverkehr zu haben.