Die Parteien trafen sich am Nachmittag des 5. Juni 2020 für einen Spaziergang, nachdem sie sich auf der App Tinder kennengelernt hatten. Als beide wieder bei sich zu Hause waren, lud die Privatklägerin den Beschuldigten für einen One-Night- Stand zu sich nach Hause ein. Der Beschuldigte nahm diese Einladung an und begab sich gegen 21:00 Uhr desselben Tages in die Wohnung der Privatklägerin an der .________ in .________ Bern. Nachdem die Privatklägerin dem Beschuldigten klar kommunizierte, dass sie beim Geschlechtsverkehr auf ein Kondom bestehe, begannen sie sich zu küssen und auszuziehen.