30 10.9 Fazit erstellter Sachverhalt Für die Kammer ist somit der angeklagte Sachverhalt in jedem Punkt relativ klar erstellt, wie dies auch der vorinstanzliche Staatsanwalt in seinem Plädoyer treffend festhielt (pag. 535, zweitletzter Absatz). Für die nachfolgende rechtliche Würdigung ist von folgendem Sachverhalt auszugehen: Die Parteien trafen sich am Nachmittag des 5. Juni 2020 für einen Spaziergang, nachdem sie sich auf der App Tinder kennengelernt hatten.