Danach kam sie sichtlich derangiert aus der Toilette, weinte, legte sich bäuchlings aufs Bett und vergrub ihr Gesicht in den Händen, wobei sich der Beschuldigte wiederholt und wortreich entschuldigte. Nachdem sie zwar weiteres Streicheln im Sinne einer Entschuldigung zuliess, zeigte sie ihm ihre klaren Grenzen zu Handlungen sexueller Natur verbal sowie non-verbal auf, indem sie sich, als er versuchte, seine Finger vaginal in sie einzuführen, von ihm unmittelbar gegen die Wand abdrehte und mehrfach «lass mich» sagte. Damit vermag auch der Umstand, dass die Privatklägerin noch feucht war (pag.