Einerseits erklärte sie bereits die ungewollten Berührungen am Anus während des einvernehmlichen Vaginalverkehrs als unangenehm und hiess ihn, dies zu unterlassen. Zum andern reagierte sie auf sein wiederholtes Drängen zum Analverkehr jeweils mit klarem und deutlichem «Nein». Nachdem der Beschuldigte trotzdem kurz nach dem letzten «Nein» mit Gewalt anal in sie eindrang, war sie offensichtlich komplett und für den Beschuldigten klar sichtbar aus dem Konzept geraten. Nachdem sie beim Eindringen laut aufgeschrien hatte, kam es wahrscheinlich noch zu 5-6 Sekunden von «what the fuck» am Bettrand, bevor die Privatklägerin aufstand, sich in die Toilette begab und die Türe schloss.