Der Zeuge J.________ beschrieb den emotionalen Zustand der Privatklägerin ausserdem folgendermassen: Ein Gemisch aus Schockstarre und aufgelöst. Wie, als hätte sie Mühe gehabt, einzuordnen, was gerade sei. In ihrem Blick sei ein Überlebensdrang gewesen, so würde er es beschreiben (pag. 518 Z. 1 ff.).