529 Z. 18 ff.). In der Berufungsverhandlung verdeutlichte die Privatklägerin, sie habe dem Beschuldigten – als das Anfassen wieder ins Sexuelle übergegangen sei – immer wieder «m-hm», «m-hm», m-hm» [Verbal: gemeint Schweizerdeutsches «Nein»] gesagt, wie man es halt mache (pag. 748 Z. 37 f.). Als er versuchte habe noch einmal mit dem Penis in sie einzudringen, habe sie gesagt «lass mich» (pag. 748 Z. 43 f.). Als er vaginal in sie eingedrungen sei, habe sie direkt versucht, ihn mit der Hand wegzustossen. Währenddessen habe sie mit der Hand gespürt, dass er kein Kondom getragen habe. Dies sei der Moment gewesen, als sie aus der Schockstarre aufgewacht sei (pag. 749 Z. 11 f.).