36 Z. 249 ff.). Für sie sei im Moment des Analverkehrs eine Welt zusammengebrochen, in ihrem Kopf habe sie noch kein Muster gehabt, wie sie mit dieser Situation habe umgehen sollen. Sie habe in diesem Moment nicht glauben können und wollen, dass eine andere Person im übertragenen Sinn so «über sie hinweglaufe». Und sie habe danach keine dritte Runde gewollt. Sie habe sich einfach in ihr eigenes Bett gelegt. Sie habe nicht gewusst, was sie machen solle. Sie habe sich einfach in ihr Bett legen wollen (pag. 45 Z. 226 ff.). Anlässlich der Berufungsverhandlung führte sie übereinstimmend aus, sie sei nach der Analpenetration in eine Schockstarre verfallen.