Zudem ging sie zur Frauenärztin. Wenn der Beschuldigte nicht ungeschützt in sie eingedrungen wäre, hätte sie keine solche Angst vor Geschlechtskrankheiten gehabt. Die Geschichte 26 des Beschuldigten im Zusammenhang mit dem Abziehen des Kondoms ist nicht nachvollziehbar, wie bereits anlässlich der Beweiswürdigung […] ausgeführt.