36 Z. 229 f.). Dass sie durch den Vorfall auch eine Geschlechtskrankheit eingefangen haben könnte, so dass sie eine Frauenärztin aufsuchte, dämmerte ihr wohl aber erst viel später, als ein Freund ihr davon erzählte, dass er gerade einen Test betreffend sexuell übertragbare Krankheiten gemacht habe und sie realisierte, dass das bei ihr auch so sein könnte (pag. 530 Z. 16 ff.; pag. 34 Z. 148 ff.; pag. 46 Z. 295 ff.). Nicht zuletzt war zudem die Privatklägerin selber auch klar der Meinung, dass der Beschuldigte nach dem vaginalen Geschlechtsverkehr erst anal einen Orgasmus gehabt habe: