An dieser Stelle sei vorab klargestellt, dass Frauen grundsätzlich sehr präzise unterscheiden können, welche Flüssigkeiten aus dem After und welche aus der Vagina fliessen. Angesichts des sehr differenzierten Aussageverhaltens der Privatklägerin ist jedenfalls nicht davon auszugehen, dass es sich bei ihren diesbezüglichen Feststellungen um eine Verwechslung handeln könnte, wie dies die Vorinstanz ansatzweise vermutet. Die Privatklägerin hat der Vorinstanz zudem schlüssig erklärt, was sie damit meinte, als sie sagte, sie habe im Nachhinein gewusst, dass es Sperma gewesen sei, und diese Begründung erscheint logisch und nachvollziehbar: