Als Reaktion wehrte sie sich nachdem bereits nach 1-2 Sekunden erfolgten Orgasmus, indem sie ihn mit ihrem Körper wegstiess (was nach dem Orgasmus auch nicht mehr allzu schwer gewesen sein müsste) und sich dadurch von ihm befreite. Gemäss ihren Aussagen folgten danach eventuell noch 5-6 Sekunden von «what the fuck» (pag. 43 Z. 122 f.; wohl im Sinne von ungläubiger Schockstarre über das Geschehene) und anschliessendem Aufstehen zwecks Toilettengang. Die Kammer geht somit auch davon aus, dass die Privatklägerin den Beschuldigten nach vollendetem Akt weggestossen hat. Spermaähnliche Flüssigkeit