24 für ihn auch egal, was das mit mir macht. Weil er kam ja auch gleich zum Orgasmus, nachdem er nur kurz anal in mir drin war» (pag. 37 Z. 269 ff.). Die Kammer erachtet es nach dem Gesagten als erstellt, dass der Beschuldigte die Privatklägerin schon nur auf Grund der eingenommenen Hündchenstellung körperlich fixiert hatte, während er anal in sie eindrang. Als Reaktion wehrte sie sich nachdem bereits nach 1-2 Sekunden erfolgten Orgasmus, indem sie ihn mit ihrem Körper wegstiess (was nach dem Orgasmus auch nicht mehr allzu schwer gewesen sein müsste) und sich dadurch von ihm befreite.