748 Z. 1 ff.). Ein Wegkommen aus dieser fixierten Position ist eben gerade nur durch Wegstossen (z.B. mittels Aufbäumens, nach hinten Schnellens oder Wegdrehens) möglich. Weshalb die Vorinstanz dies als «schwer vorstellbar» erachtete und diese Frage nicht schlüssig erklärt sah, kann nicht nachvollzogen werden. Wegstossen bedingt kein Schieben oder Stossen des anderen mit den Händen oder Armen. Ebenfalls nicht nachvollzogen werden kann, weshalb die Vorinstanz betreffend Analverkehr von einem «Versuch» spricht, nachdem die Privatklägerin glaubhaft von einem in sie hineingerammten Penis berichtete und zudem klar aussagte «Ich glaube, das gehörte für ihn zum Höhepunkt.