und 748 Z. 1 ff.). Die Privatklägerin veranschaulichte ihre Position sowie jene des Beschuldigten vor dem Wegstossen mehrfach: «Also ich glaube, er war sehr fest auf mich draufgelehnt, in dem Moment. Und so hatte ich mit dem ganzen Rücken Kontakt zu ihm. Er lehnte so über mich drüber. Sie müssen sich das eher so vorstellen. Verbal: Die Privatklägerin legt ihre beiden Hände übereinander im Sinne einer waagrechten Haltung» (pag. 526 Z. 42 ff.) und «Verbal: Die Privatklägerin zeigt mit den übereinandergelegten Händen, wie der Beschuldigte während des Analverkehrs auf ihr lag, nämlich mit seinem ganzen Oberkörper auf ihrem Rücken, während sie auf allen Vieren war» (pag. 748 Z. 1 ff.).