Die diesbezüglich wichtigsten Aussagen der Privatklägerin sind an dieser Stelle in Erinnerung zu rufen. Die Privatklägerin führte aus, er habe sie gefragt, ob er seinen Penis in ihren Anus tun dürfe. Sie habe nein gesagt. Er habe noch einmal gefragt und sie habe noch lauter nein gesagt. Dann habe er es einfach ganz fest gemacht. Sie habe vor Schmerz aufgeschrien (pag. 32 Z. 48 ff.). Es habe ihr so wehgetan. Sie habe in diesem Moment einfach geschrien (pag. 36 Z. 216 f.). Der gesamte Analvorgang habe nur gerade Mal 1-2 Sekunden gedauert, weil er ziemlich gerammt habe (pag. 37 Z. 266). Dann machte er es einfach. Und zwar mit Gewalt (pag. 42 Z. 75).