Nach Ansicht des Gerichts ist jedoch nicht erwiesen, dass der Beschuldigte mit voller Kraft und ruckartig in den Anus der Privatklägerin eindrang. So sagte die Privatklägerin in ihrer tatnächsten Einvernahme noch nichts davon, dass er mit Gewalt oder gewaltsam in sie eingedrungen sei. Bezeichnenderweise gab sie ja auch an, er habe tausendmal «Sorry» gesagt, weshalb sie zunächst von einem ehrlichen Fehler seinerseits ausgegangen sei (pag. 36 Z. 217). Wäre er tatsächlich ruckartig und mit voller Kraft eingedrungen, hätte kaum Raum für eine Interpretation des Geschehenen als «ehrlichen