Daraufhin begannen sie sich zu küssen und auszuziehen. Nach gegenseitigem einvernehmlichen Oralverkehr kam es zu einvernehmlichen Geschlechtsverkehr in der Missionarsstellung. Das Gericht erachtet gestützt auf die glaubhaften Aussagen der Privatklägerin zudem als erstellt, dass der Beschuldigte beim Geschlechtsverkehr an den Anus der Privatklägerin fasste, jedoch davon abliess, als diese ihm zu verstehen gab, dass sie das nicht möchte.