Die Parteien trafen sich am Nachmittag des 05.06.2020 für einen Spaziergang, nachdem sie sich auf der App Tinder kennenlernten. Als sie wieder bei sich zu Hause waren, lud die Privatklägerin den Beschuldigten für einen One-Night- Stand zu sich nach Hause ein. Der Beschuldigte nahm die Einladung an und begab sich am Abend des gleichen Tages in die Wohnung der Privatklägerin. Die Privatklägerin sagte dem Beschuldigten klar, dass sie beim Geschlechtsverkehr auf ein Kondom bestehe. Daraufhin begannen sie sich zu küssen und auszuziehen.