Sie runden das bereits stimmige Bild dennoch zusätzlich ab. 10.5 Erstellter Sachverhalt hinsichtlich der ersten Phase Die Vorinstanz erachtete hinsichtlich der ersten Phase (Kennenlernen, Modalitäten Sexualkontakt, erster Geschlechtsverkehr) den folgenden Sachverhalt als erstellt (pag. 604): Gestützt auf die übereinstimmenden Aussagen des Beschuldigten und der Privatklägerin erachtet das Gericht den angeklagten Sachverhalt der ersten Phase als erstellt. Die Parteien trafen sich am Nachmittag des 05.06.2020 für einen Spaziergang, nachdem sie sich auf der App Tinder kennenlernten.