Wären die Zeugenaussagen tatsächlich instrumentalisiert gewesen und hätten sich die Zeugen im Vorfeld zu ihren Einvernahmen mit der Privatklägerin abgesprochen, so wäre zu erwarten, dass ihr Aussagen mehr mit denjenigen der Privatklägerin übereingestimmt hätten. Insgesamt wirken die Zeugenaussagen authentisch und damit glaubhaft, es kann auf sie abgestellt werden. Abschliessend ist festzuhalten, dass den Zeugenaussagen vorliegend nicht übermässiges Gewicht zukommt, zumal es sich (nur) um Zeugen vom Hörensagen handelt. Sie runden das bereits stimmige Bild dennoch zusätzlich ab.