Es sei so lange her. Sie hätten schon Sex gehabt, aber normal in der Missionarsstellung und ab und zu im «Doggy-Style». Aber sie habe das alles gewollt. Sie habe ihn ja auch in die WG eingeladen (pag. 753 Z. 39 ff.). Die Löffelchenstellung erwähnte der Beschuldigte somit im Gegensatz zur Ersteinvernahme, der staatsanwaltlichen Einvernahme (pag. 27 Z. 242) und anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung (pag. 533 Z. 41 f.) nicht mehr.