19 handlung auch ausschliesslich für dieses Verhalten (pag. 751 Z. 31 ff. und 37 f.). In den wenigen Aussagen, die der Beschuldigte zum Kerngeschehen machte, verstrickte er sich sogleich in Widersprüche. Auf Vorhalt seiner eigenen Aussage, wonach sie in der Missionarsstellung, von hinten im «Doggy-Style» und von der Seite [Löffelchenstellung] Sex gehabt hätten (pag. 13 Z. 152), antwortete der Beschuldigte, es könne sein, dass sie in diesen drei Positionen Sex gehabt hätten. Es sei so lange her.