18 Gegenzug noch ganz genau weiss, dass das ihm Vorgeworfene nicht passiert ist und er die Privatklägerin direkt der Lüge bezichtigt (pag. 12 Z. 107 ff. und 117 ff.). Es kommt zwecks Besprechung mit dem Beschuldigten zu einer von der Verteidigung erbetenen Pause (pag. 12 Z. 121 f.). Nach dieser Pause schildert der Beschuldigte detailliert den gesamten Ablauf von der Verabredung über den Spaziergang bis zum Sex in der Wohnung (pag. 12 Z. 127 ff.). Im Anschluss erfolgt erneut ein Mix aus Erinnerungslücken und vehementen Abstreitungen (beispielhaft: pag.