Wenn sie sagte, sie wolle nicht, dass er an ihrem Anus rumfummle und er dann davon ablässt, wäre das kein Grund, aufzuhören. Der Beschuldigte sagte im Weiteren mehrmals aus, dass sie lüge und fragte sogar, ob sie einen Frust auf ihn habe (pag. 12 Z. 109 ff.). Auch gibt er an, dass sie sich nach der Entdeckung des fehlenden Kondoms in etwas hineingesteigert habe, er sei ja nicht in sie eingedrungen und sie habe sich gar nicht mehr beruhigt (pag. 27 Z. 245 ff.). Die Aussagen des Beschuldigten deuten auf den Versuch hin, das Ganze herunterzuspielen.