Auch andere Aussagen des Beschuldigten werfen Fragen auf und erscheinen unlogisch. So gibt er beispielsweise an, etwas Blödes gemacht zu haben, da er das Kondom abgenommen habe (pag. 13 Z. 135 f.). Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb dies etwas Dummes darstellt, wenn er gemäss eigenen Angaben anschliessend gar nicht in die Privatklägerin eingedrungen ist und dies auch nicht wollte. Es erschliesst sich weiter nicht, weshalb er das Kondom abgezogen hat, obwohl sie noch nicht fertig waren, er weiter mit ihr spielte, aber nicht mehr in sie eindringen wollte. Zudem gab er an, das Kondom abgezogen zu haben, da er das Gefühl gehabt habe, dass der Sex ohne Kondom besser wäre (pag.