Dies auch unter dem Aspekt, dass er sich zumindest auf die zweite Einvernahme offenbar vorbereitet hat und damit die Geschehnisse wohl noch einmal durchgegangen ist, weshalb ihm der Ablauf eigentlich von Beginn an präsent hätte sein dürfen. In den Aussagen des Beschuldigten sind im Weiteren mehrere Widersprüche, Ungereimtheiten und auch wahrheitswidrige Angaben festzustellen. So sagte er in der ersten Einvernahme beispielsweise aus, dass sie in der Missionarsstellung, von hinten und von der Seite Geschlechtsverkehr gehabt hätten (pag. 13 Z. 152 f.), in der zweiten Einvernahme erwähnte er die Hündchenstellung nicht mehr.