Auffallend ist, dass der Beschuldigte im Laufe der Einvernahmen immer mehr erzählte und zusätzliche Angaben machte. Selbst innerhalb der zweiten Einvernahme lieferte er beispielsweise bei der Beschreibung des zweiten Geschlechtsverkehrs laufend neue Details. So gab er bei der zweiten Schilderung auf einmal neu an, dass er in der Löffelposition in die Privatklägerin eingedrungen sei (pag. 27 Z. 242 f.) und dass, nachdem er das Kondom ausgezogen habe, weiter mit ihr gespielt habe (pag. 27 Z. 243 f.). Hierbei stellt sich vorab die Frage, wie er mit ihr gespielt hat. Ist er beispielsweise mit dem Finger in sie eingedrungen, so wie es die Privatklägerin schilderte?