600-603): Der Beschuldigte bestritt zu Beginn seiner ersten Einvernahme pauschal die Vorwürfe und gab an, dass er die Privatklägerin nicht kenne und noch nie an der besagten Adresse gewesen sei. Erst nach der Besprechung mit seinem damaligen Verteidiger schilderte er die Geschehnisse aus seiner Sicht, wobei er jedoch sehr vage blieb. Anlässlich der zweiten Einvernahme vor der Staatsanwaltschaft gab der Beschuldigte einleitend an, dass er aufgrund der Einnahme von Medikamenten einen Gedächtnisverlust erlitten habe (pag. 23 Z. 89 ff.).