dass es sich in dem Moment, nämlich als es wieder sexuell wurde, aber nicht gut 14 angefühlt habe (pag. 36 Z. 222 ff.). Damit stehen auch in diesem Punkt die Erstaussagen den Zweitaussagen in nichts nach, zumal sie in der Zweitaussage angesichts der detaillierten Erstaussagen erlaubterweise pauschalisieren durfte. An dieser Stelle sei daran erinnert, dass es sich bei der Aussagewürdigung nicht um einen naturwissenschaftlichen Vorgang handelt, bei dem einzelne Worte und Sätze aus dem Zusammenhang genommen und als mathematische Quantifizierungen gegen andere Worte und Sätze abgewogen werden können.